Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltungsbereich und Dienstleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Perillo Alltagsservice, InhaberMaurizio Perillo, Im Buechwald 2a, 9242 Oberuzwil gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Perillo Alltagsservice mit ihren Kunden. Perillo Alltagsservice erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Haushalthilfe, Einkaufshilfe und Fahrdienste. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.perilloalltagasservice.ch. Als Kunde wird jede natürliche Person bezeichnet, welche die Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

  1. Informationen auf perilloalltagsservice.ch

www.perilloalltagsservice.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Alle Angaben auf www.perilloalltagsservice.ch  (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Perillo Alltagsservice bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Perillo Alltagservice weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

  1. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer wird den Tarifen zugeschlagen. Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Tarifen. Es gilt die jeweils aktuelle Tarifliste von Perillo Alltagsservice. Kostenvoranschläge im Bereich Handwerk sind Richtwerte. Überschreitungen des Kostenvoranschlags um bis zu 15% gelten vom Kunden als genehmigt und müssen nicht vorab gemeldet werden. Zeichnet sich eine höhere Überschreitung ab, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit aufzulösen. Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

  1. Bedarfsabklärung und Vertragsabschluss

Der Kunde kontaktiert Perillo Alltagsservice in der Regel per Telefon, E-Mail oder Whats-App. Bei klaren Verhältnissen wird der Einsatz telefonisch vorbesprochen und rechtsgültig vereinbart. In den übrigen Fällen klärt Perillo Alltagsservice in einem kostenlosen persönlichen Gespräch mit dem Kunden vor Ort den Unterstützungsbedarf und wird der Einsatz rechtsgültig vereinbart.

Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte des Anbieters durch den Kunden schriftlich per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Die Dienstleistungen werden entweder als einmalige Einsätze (z.B. Einzeleinsätze, spezifische Reparaturen, Einzelfahrten) oder als wiederkehrende Abonnement (z.B. regelmässige Wohnungsreinigung) erbracht. Ein vereinbartes Probearbeiten wird zu den aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt.

  1. Leistungserfassung und Kosten

Die Mitarbeitenden von Perillo Alltagsservice erfassen sämtliche erbrachten Dienstleistungen, für welche in der Folge Rechnung gestellt wird. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Einsicht in diese Aufzeichnungen zu nehmen.

  1. Zahlungsbedingungen & Mahnungen

Der Kunde ist verpflichtet, die von Perillo Alltagsservice in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Einmalige Einsätze: Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Abonnements: Die wiederkehrende Abo-Pauschale wird jeweils im Voraus für den Folgemonat in Rechnung gestellt.

Nach der angesetzten Frist, fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 10.-.

Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung kann Perillo Alltagsservice die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.

Perillo Alltagsservice behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist Perillo Alltagsservice berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder ihre Dienstleistungen nicht zu erbringen oder einzustellen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Perillo Alltagsservice ist nicht zulässig.

  1. Pflichten von Perillo Alltagservice

Perillo Alltagsservice verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen professionell und termingerecht zu erbringen.
Ferienvertretungen von Mitarbeitenden werden wenn möglich organisiert, können aber nicht garantiert werden. Entsprechend werden die Einsatztermine vorab mit dem Kunden abgesprochen. Bei Verspätungen oder früherem Arbeitsbeginn wird der Kunde vorab telefonisch informiert. Perillo Alltagsservice hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Perillo Alltagsservice erforderlich sind, rechtzeitig vorzunehmen. Er hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen, insbesondere hat er auch die Mitarbeitenden von Perillo Alltagsservice  jeweils in seine Wohnung oder in sein Haus einzulassen und die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen, soweit möglich, zuzulassen. Bekommt Perillo Alltagsservice einen Hausschlüssel für den Zugang, wird dies mit einem Schlüsselvertrag vorgängig vereinbart und geregelt. Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet, soweit diese notwendig ist und ihm zugemutet werden kann. Soweit notwendig, hat der Kunde den Mitarbeitern von Perillo Alltagsservice Putzutensilien zur Verfügung zu stellen, andernfalls Perillo Alltagsservice berechtigt ist, dafür notwendige Anschaffungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es ist den Mitarbeitenden von Perillo Alltagsservice untersagt, von Kunden oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen.

  1. Absagen von Einsätzen

Der Kunde hat die Möglichkeit, geplante Einsätze mindestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Nicht fristgerecht erfolgte Absagen sind vom Kunden zu vergüten, mit Ausnahme notfallmässiger Spitaleintritte oder im Todesfall. Perillo Alltagsservice ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten und die vereinbarten Dienstleistungen prompt zu erbringen. Zeitliche Verschiebungen sind jedoch immer möglich und vom Kunden auch im vertretbaren Mass hinzunehmen, ohne Schadenersatz.

  1. Rücktritt / Vertragslaufzeit / Kündigung

Beide Partien haben das Recht, jederzeit mit schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt von Perillo Alltagsservice zu Unzeiten ist nicht zulässig. Wiederkehrende Abonnements werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Wird das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt, verlängert es sich automatisch um die gleiche Laufzeit.Sistierung (Pause): Der Kunde kann ein laufendes Abonnement bei nachgewiesener Krankheit, Unfall oder Ferien für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr pausieren. Die Laufzeit des Abos verlängert sich entsprechend um die Dauer der Pause. Im Todesfall des Kunden gilt der Vertrag mit dem Kunden als per sofort aufgelöst. Der Kunde hat die bereits getätigten Aufwendungen vollumfänglich zu entgelten.

  1. Besondere Bestimmungen für den Fahrservice

Wartezeiten: Bei Abholungen gilt eine kostenlose Kulanzzeit von 10 Minuten ab der vereinbarten Uhrzeit. Danach wird jede angebrochene Viertelstunde Wartezeit nach dem aktuellen Tarif nachbelastet.

Sicherheitsausschluss: Der Chauffeur ist berechtigt, Personen den Transport zu verweigern, wenn diese die Sicherheit des Fahrbetriebs gefährden (z.B. durch stark alkoholisiertes oder aggressives Verhalten). Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesem Fall vollumfänglich bestehen.

  1. Abnahme und Mängeln

Der Kunde hat das Ergebnis der Dienstleistung (insb. Reinigung und Handwerk) unverzüglich nach Projektabschluss bzw. Einsatzende zu prüfen. Sichtbare Mängel müssen dem Anbieter innert 3 Werktagen schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden (Mängelrüge). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen. Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter das Recht auf kostenlose Nachbesserung

  1. Datenschutz

Perillo Alltagsservice ist der Schutz der Daten ihrer Kunden wichtig. Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Perillo Alltagsservice bearbeitet Kundendaten zur Erbringung ihrer Leistungen und für eigene oder gesetzlich vorgeschriebene Zwecke, insbesondere für Marketing, Statistiken, Produktentwicklung, Geschäftsentscheide oder für die Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten und behördlicher Anordnungen. Perillo Alltagsservice gibt Kundendaten Dritten nur bekannt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Rechtfertigungsgründe, behördlicher Anordnungen, zur Auftragsausführung, für die Auslagerung von Dienstleistungen an Dritte, mit Einwilligung des Kunden und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Perillo Alltagsservice erforderlich ist. Dies trifft insbesondere zu für das Inkasso von Forderungen von Perillo Alltagsservice gegen den Kunden. Beziehen sich Datenbearbeitungen auf eine Dienstleistung oder ein Produkt, so gelten sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Dienstleistung oder das Produkt bezieht. Dieses Einverständnis erstreckt sich auf damit zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, soweit der Kunde ihnen nicht widerspricht. Sind Dritte (z.B. Lebenspartner oder Berater) von einer Datenbearbeitung mitbetroffen, stellt der Kunde deren Einverständnis sicher. Perillo Alltagsservice verpflichtet im Rahmen von Auslagerungen von Dienstleistungen auch Dritte zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn diese Dritten Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.

  1. Gewährleistung

Die Perillo Alltagsservice haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der von ihr erbrachten Dienstleistung.

  1. Haftung

Perillo Alltagsservice verfügt über eine Betriebshaftpflichtsversicherung. Bei sämtlichen Vorkommnissen, welche nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, schliesst Perillo Alltagsservice jede Haftung für Handlungen ihrer Mitarbeitenden und Hilfspersonen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Perillo Alltagsservice und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Perillo Alltagsservice haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Tarifliste können von Perillo Alltagsservice jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt jeweils durch Mitteilung an den Kunden in Kraft, sofern dieser nicht innert angegebener Frist schriftlich widerspricht.

  1. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen der Perillo Alltagsservice unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Auf alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der beiden Parteien zuständig (Art. 32 Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO). Der gesetzliche Konsumentengerichtsstand kann nicht im Voraus zu Ungunsten des Kunden wegbedungen werden.

Oberuzwil SG, 01. September  2026